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Nächster Schritt der Digitalisierung beim BAZG!

27.03.2024
Nächster Schritt der Digitalisierung beim BAZG!

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2024 die Totalrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) verabschiedet. Er hat zudem beschlossen, das revidierte Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) sowie die SVAV per 1. Mai 2024 in Kraft zu setzen.

Mit dem Inkrafttreten der SVAG und der SVAV am 1. Mai 2024 kann beim BAZG eine Zulassung als Anbieter beantragt werden.

Die Halterinnen und Halter werden das neue Erhebungssystem voraussichtlich ab 2025 nutzen können.

Mit Übergangsbestimmungen hat der Bundesrat sichergestellt, dass eine angemessene Übergangsfrist für die Beauftragung eines Anbieters und für die Umrüstung der Fahrzeuge besteht.

Während der Umrüstungsphase, welche bis Ende 2025 dauert, werden die Erhebungssysteme LSVA II und III parallel betrieben.

Das BAZG wird die Betroffenen zeitgerecht informieren.

Den vollständingen Bericht finden Sie hier.

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