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Neue Bestimmungen für Präferenznachweise in Italien!

11.02.2020
Neue Bestimmungen für Präferenznachweise in Italien!

Es drohen lange Wartezeiten und Mehrkosten!

Bei Nachkontrollen der Italienischen Zollbehörden wurde festgestellt, dass viele Waren nicht die erforderlichen Eigenschaften oder Ursprungsanforderungen erfüllten und fälschlicherweise EUR 1 Zertifikate ausgestellt und von den Zollämtern beglaubigt wurden. Die Zollbehörde (Agenzia Delle Dogane) hat aus diesem Grund in Italien neue Bestimmungen für den Erlass von Ursprungserklärungen von präferenzbegünstiger EU Ware beschlossen.

 

Die Bestimmungen treten ab 20.1.2020 mit einer Übergangsfrist bis zum 20. April in Kraft!

 

  • Bei Warensendungen mit einem Warenwert von unter EUR 6‘000.00 genügt wie bis anhin die Ursprungserklärung. Einzige Anforderung ist eine Original-Rechnung mit Original Unterschrift.
  • Bei einem Warenwert von über 6.000.- Euro ist es nach wie vor möglich, ein EUR1 / EUR Med auszustellen. Dies muss aber vor dem Grenzübertritt vom italienischen Zoll beglaubigt werden!
    Es wird deshalb empfohlen, den Status ermächtigter Ausführer zu beantragen, um die eher umständliche Vorabfertigung von EUR 1-Zertifikaten zu umgehen. Voraussetzung zum Beantragen des Status „ermächtigter Ausführer“ ist:

    1. Die regelmässige Ausfuhr von Waren

    2. Der Besitz von ausreichenden Nachweisen über die Ursprungseigenschaften der Erzeugnisse

Sollte beim Grenzübertritt kein bereits vom Italienischen Kontrollzollamt gestempeltes EUR 1 oder eine Handelsrechnung mit Ursprungserklärung und der Nummer des ermächtigten Ausführers vorliegen, kann der LKW mehrere Tage durch die Zollbehörden blockiert werden. Dies bringt enorme Standgeld-Kosten mit sich. Des Weiteren fallen Zollkosten an, sollten die nötigen Dokumente nicht innert 4 Tagen bereitgestellt werden.

 

Der Inhalt das PDF wurde in ähnlicher Form von TISA, Rhenus Nauta…kommuniziert!

Danke an Sandro Ryf von der Hatebur AG für die Info.

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