Es drohen lange Wartezeiten und Mehrkosten!
Bei Nachkontrollen der Italienischen Zollbehörden wurde festgestellt, dass viele Waren nicht die erforderlichen Eigenschaften oder Ursprungsanforderungen erfüllten und fälschlicherweise EUR 1 Zertifikate ausgestellt und von den Zollämtern beglaubigt wurden. Die Zollbehörde (Agenzia Delle Dogane) hat aus diesem Grund in Italien neue Bestimmungen für den Erlass von Ursprungserklärungen von präferenzbegünstiger EU Ware beschlossen.
Die Bestimmungen treten ab 20.1.2020 mit einer Übergangsfrist bis zum 20. April in Kraft!
Sollte beim Grenzübertritt kein bereits vom Italienischen Kontrollzollamt gestempeltes EUR 1 oder eine Handelsrechnung mit Ursprungserklärung und der Nummer des ermächtigten Ausführers vorliegen, kann der LKW mehrere Tage durch die Zollbehörden blockiert werden. Dies bringt enorme Standgeld-Kosten mit sich. Des Weiteren fallen Zollkosten an, sollten die nötigen Dokumente nicht innert 4 Tagen bereitgestellt werden.
Der Inhalt das PDF wurde in ähnlicher Form von TISA, Rhenus Nauta…kommuniziert!
Danke an Sandro Ryf von der Hatebur AG für die Info.