Zum Inhalt springen

COVID-19 Warenverkehrsbescheinigungen/ Ursprungszeugnisse (WVB/UZ) bei der Einfuhr

24.03.2020
COVID-19 Warenverkehrsbescheinigungen/ Ursprungszeugnisse (WVB/UZ) bei der Einfuhr

Auch digital ausgestellte WVB/UZ (digital gestempelt/unterschrieben) und Kopien davon, sowie Kopien von herkömmlich ausgestellten WVB/UZ können - bis auf Weiteres - für Einfuhr-Präferenzveranlagungen benutzt werden.

Im Rahmen der Pandemiemassnahmen versuchen verschiedene Länder ihre Prozesse für
die Ausstellung von WVB/UZ anzupassen und kommen zu verschiedenen Lösungen.
Um dem gerecht zu werden, können für Präferenzveranlagungen bis auf Widerruf auch

  • digital ausgestellte WVB/UZ (digital gestempelt/unterschrieben) aus Ländern, mit denen
    das an sich nicht vorgesehen ist,
  • Kopien davon oder
  • Kopien von herkömmlich ausgestellten WVB/UZ als gültige Ursprungsnachweise bei der Einfuhr in die Schweiz angesehen werden.

Die vollständige Info finden Sie HIER!

‹ Zur Liste