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EU-Entwaldungsgesetz wird um 1 Jahr verschoben - oder doch NICHT?!?

14.11.2024
EU-Entwaldungsgesetz wird um 1 Jahr verschoben - oder doch NICHT?!?

Die EU-Verpflichtungen zur Entwaldung werden um ein Jahr verschoben, damit die Unternehmen die Gesetze einhalten können, die sicherstellen, dass in der EU verkaufte Produkte nicht aus entwaldeten Flächen stammen.

Als Reaktion auf die von EU-Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern, Händlern und Betreibern geäußerten Bedenken, dass sie die Vorschriften nicht vollständig einhalten könnten, wenn sie ab Ende 2024 angewandt würden, schlug die Kommission vor, den Geltungsbeginn der Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben.

Das Plenum einigte sich im Oktober 2024 darauf, den Vorschlag im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens zu behandeln – Artikel 170 Absatz 6 GO.

Nun stimmte das EU-Parlament dieser Vertagung sowie anderen Änderungsanträgen mit 371 Stimmen bei 240 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen zu.

Aber ACHTUNG!

Die Verschiebung tritt nur in Kraft, wenn vom Rat die beinhalteten Änderungen des Gesetzes noch vor dem Jahreswechsle zustimmen und das "neue" Gesetz im Amtsblatt veröffentlich wird.

Somit hat der Entscheid vom 14.11.2024 nur mehr Verunsicherung geschaffen, denn wenn der Änderung nicht rechtzeitig zugestimmt wird, tritt das ursprüngliche Gesetz am 01.01.2025 in Kraft!

Denn vollständigen Bericht finden Sie HIER!

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