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Das revidierte PEM-Abkomme tritt mit einer erneuten Übergangsfrist in Kraft!

16.12.2024
Das revidierte PEM-Abkomme tritt mit einer erneuten Übergangsfrist in Kraft!

Der Gemischte Ausschuss des PEM-Übereinkommens hat am 12.12.2024 die in der Informa-tionsnotiz vom 25.10.2024 erwähnten Übergangsbestimmungen verabschiedet. Sie gelten ab dem 1.1.2025 im Rahmen des revidierten PEM-Übereinkommens...

Die Ursprungsregeln des alten PEM-Übereinkommens können weiterhin parallel zu den Ursprungsregeln des revidierten PEM-Übereinkommens bis zum 31.12.2025 angewendet werden. Die Vertragsparteien erhalten damit mehr Zeit, ihre FHA entsprechend anzupassen.

Ab dem 1. Januar 2026 werden nur noch die revidierten Regeln gelten. Falls einige Vertragsparteien die dynamische Referenz auf das PEM-Übereinkommen in ihren FHA bis zu diesem Datum noch nicht aufgenommen haben, würde die diagonale Kumulierung mit diesen Partnern nicht mehr möglich sein.

Die vollständige Info des BAZG finden Sie HIER!

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