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Ab 01.09.2021 nur noch neue WVB für Exporte nach China gültig!

01.09.2021
Ab 01.09.2021 nur noch neue WVB für Exporte nach China gültig!

Die am 21.06.2021 kommunizierten Anpassungen bei den EUR.1 für Exporte nach China kommen ab dem 01.09.2021 ausnahmslos zur Anwendung!

Das Freihandelsabkommen Schweiz-China sieht als Ursprungsnachweis für die Ausfuhr von Waren aus der Schweiz neben der Ursprungserklärung für Ermächtigte Ausführer auch die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vor.

Der Gemischte Ausschuss des Freihandelsabkommens hat entschieden, auf diesem Formular Änderungen vorzunehmen. Dies betrifft auf der Vorderseite die Rubriken 3 und 10 ((Optional) wurde gestrichen) und auf der Rückseite wurde der Hinweis auf das Wort Optional in den Rubriken 3 und 10 entfernt und die Limitierung der Anzahl Warenpositionen von 20 neu auf 50 festgelegt (Punkt 6).


Ab dem 1. September 2021 dem Schweizer Zoll zur Visierung vorgelegte EUR.1 im Rahmen des Freihandelsabkommens Schweiz-China müssen in Bezug auf die Beschriftung der Rubriken und der Bemerkungen auf der Rückseite den oben genannten Änderungen entsprechen.

Die Vollständige Info finden Sie HIER!

 

 

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