Das Gemeinschaftliches Versandverfahren (gVV) ist ein europäisches Abkommen, das den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union und assoziierten Ländern, wie der Schweiz und der Ukraine regelt.
Mit dem Beitritt der Ukraine zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (gVV Übereinkommen) können ab dem 1. Oktober 2022 Versandverfahren mit der Ukraine abgewickelt werden, sofern die notwendigen Anpassungen vorgenommen wurden.
Sofern Sie das Versandverfahren NCTS mit der Ukraine (UA) durchführen wollen, haben Sie verschiedenes zu bechten.
Die Details und nützlich Links finden Sie HIER!