Die Kumulation mit Vormaterialien norwegischen Ursprungs in Entwicklungsländern und die Annahme von norwegischen Ersatz-Ursprungserklärungen APS mit einem Hinweis auf die Kumulation mit türkischen Vormaterialien sind ab 1.4.2024 uneingeschränkt möglich.
Bei der Kumulation mit Ursprungserzeugnissen der Türkei muss der im betreffenden Entwicklungsland für die Schweiz ausgestellte Ursprungsnachweis den Vermerk „CU-MUL TR“ oder „TR CUMULATION“ tragen. Werden Vormaterialien mit Ursprung in der Schweiz, in der EU, in Norwegen oder in der Türkei zusammen verwendet, so sind die entsprechenden Vermerke zusammen anzubringen.
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