Das BAZG informiert im Schreiben vom 20.09.2024 über den Stand der Entwicklung und das aktuell geplante weitere Vorgehen, zur Umsetzung des PEM Übereinkommens..
Hier die Zusammenfassung aus dem Schreiben des BAZG:
Stand aktuell: Was wird sich ändern?Vorbehältlich der Verabschiedung der oben genannten Beschlüsse durch den GemischtenAusschuss des PEM-Übereinkommens im Dezember 2024 wird die Situation wie folgt aussehen:
a. Vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025: Wie heute werden innerhalb der PEM-Zone zwei Sets an Regeln (d.h. das alte PEM-Übereinkommen sowie die revidierten Regeln (heutige Übergangsregeln)) gelten. Im Handel wird die Situation je nach Partner bzw. Freihandelsabkommen (FHA) zu berücksichtigen sein:
Szenario 1. FHA mit dynamischer Referenz und Übergangsbestimmungen:a. Wahlweise Anwendung der alten oder der revidierten Regeln b. Diagonale Kumulierung nach den revidierten Regeln möglichc. Diagonale Kumulierung nach den alten Regeln möglichd. Durchlässigkeit
Szenario 2. FHA mit dynamischer Referenz aber ohne Übergangsbestimmungen:a. Anwendung der revidierten Regelnb. Diagonale Kumulierung ist nach den revidierten Regeln möglich
Szenario 3. FHA ohne dynamische Referenz und ohne Übergangsbestimmungen:a. Anwendung der alten Regelnb. Diagonale Kumulierung ist nach den alten Regeln möglich
Sobald klar ist, welches Szenario für welches Freihandelsabkommen gelten wird, wird eine Matrix publiziert.
b. Ab dem 1.1.2026:Ab dem 1. Januar 2026 werden nur noch die revidierten Regeln gelten. Wenn einige Vertragsparteien die dynamische Referenz auf das PEM-Übereinkommen in ihren Freihandelsabkommen bis zu diesem Datum noch nicht aufgenommen haben, wird die Kumulierung mit diesen Partnern unterbrochen.
Den Vollständingen Bericht finden Sie HIER!