Die Kommission veröffentlicht heute zusätzliche Leitlinien und einen stärkeren Rahmen für die internationale Zusammenarbeit, um globale Interessenträger, Mitgliedstaaten und Drittländer bei ihren Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung zu unterstützen.
Angesichts der Rückmeldungen internationaler Partner über ihren Stand der Vorbereitungen schlägt die Kommission ferner vor, den betroffenen Parteien mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen.
Sollte dies vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden, würde das Gesetz am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.
Da alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit sind, können die zusätzlichen 12 Monate als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten.
Die vollständige info finden Sie auf der Webseite der EU!