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Georgien tritt dem gemeinsamen Versandverfahren (gVV) bei!

02.01.2025
Georgien tritt dem gemeinsamen Versandverfahren (gVV) bei!

Mit dem Beitritt von Georgien zum Übereinkommen über ein gemeinsames Ver sandverfahren (gVV Übereinkommen) können ab dem 1. Februar 2025 Versand verfahren mit Georgien abgewickelt werden.

Als Bedingung sind jedoch noch Anpassungen erforderlich:

  • Der Geltungsbereich der Verpflichtungserklärung des Bürgen (Bürgschaftsurkunde) muss auf GE ausgedehnt werden. 

  • Für Versandverfahren mit GE ist eine korrekte für das Versandverfahren zuständige 
    Durchgangszollstelle (Transiteingangszollstelle) und gegebenenfalls eine Bestimmungs zollstelle für GE anzugeben, damit Verzögerungen/Probleme an den Grenzübergängen zur GE vermieden werden können. 

Für Fragen steht verschieden Ansprechstellen in Georgien und der Schweiz zur Verfügung.

Alle Infos finden Sie HIER!

 

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