Hier einige Präzisierungen zu den Präferenzregeln, Übergangsfristen und der Durchlässigkeit von Präferenznachweisen aus den unteschiedlichen "Phasen" der Einführung...
Im Zirkular vom 20.12.2024 informiert das BAZG über die Anwendung des revidierten PEM abkommens ab dem 01.01.2025 sowie den Übergang zur finalen Einführung per 01.01.2026.
Die Tücke liegt wie so oft im Detail.
Sie finden HIER den Versuch des BAZG zur Klärung beizutragen.