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Smart Border Austria - weitere Umstellungen!

10.07.2026
Smart Border Austria - weitere Umstellungen!

Die Zollstelle Tisis wurde mit 1. Juni 2026 vollständig auf Smart Border Austria umgestellt. Nun folgen Höchst, Mäder und Lustenau!

Am Montag den 3.8.2026 werden gleichzeitig die Zollstelle Höchst, die Zollstelle Mäder und die Zollstelle Lustenau auf Smart Border Austria umgestellt.

Dies bedeutet, dass die bisherigen Grenzabfertigungen im Import, Export und Transit ebenso wegfallen, wie der lokale Laufzettel.

Der Grenzübertritt mittels Laufzettel ex Wolfurt ist bei der Zollstelle Höchst nur mehr bis 02.08.2026, bei der Zollstelle Mäder nur mehr bis zum 31.08.2026 und der Zollstelle Lustenau, sowie der Zollstelle Hohenems nur mehr bis zum 07.09.2026 möglich.

Beachten Sie, dass die Ausnahmeregelung nach Art. 221 UZK-IA für Sendungen bis € 3.000, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, bei den Zollstellen Höchst, Mäder und Lustenau NICHT angewendet werden kann.

Weiterhin ist diese Ausnahmeregelung bei der Zollstelle Wolfurt, der Zollstelle Meiningen, der Zollstelle Hohenems und der Zollstelle Tisis möglich.

Beachten Sie zudem das bis auf weiters der Wirtschaftsbeteiligte verpflichtet ist, die Ankunft des Beförderungsmittels in Vorarlberg beim Prozess „Rollender Korridor im Ausgang“ selbstständig zu prüfen und an Smart Border Austria mit der elektronischen Nachricht IEATBT44, vor der Ankunft bei der Grenzzollstelle, zu übermitteln hat.

Das Service zur Übermittlung der Nachricht IEATBT43 (Ankunftsinformation) wird zu einem späteren Zeitpunkt in Betrieb genommen.

Eine Anleitung zu dieser Vorgehensweise wurde am 06. Juli an alle Inhaber einer Registrierung verschickt. Sollten sie noch eine Anleitung benötigen, können sie diese gerne über die Email post.smartborder@bmf.gv.at anfordern.

 

Weiterführende Informationen finden sie auf der Homepage Smart-Border-Austria unter dem Punkt „aktuelle Neuigkeiten“.

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